Coronaimpfung
Stand 25.09.2022
Impftermin über impfung@hausaerzte-ma.de vereinbaren. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail immer Ihr Alter mit an. Bei Boosterimpfung auch unbedingt das Datum der letzten Impfung, wieviele Impfungen Sie bereits hatten, und ob Sie an Covid-19 erkrankt waren. E-Mails mit unvollständigen Angaben werden nicht bearbeitet! Wenn Sie eine Anfrage per E-Mail stellen bitten wir davon Abstand zu nehmen auch noch einmal persönlich bei uns anzufragen, da dies zu einem großen Chaos und dazu zu erheblichen Mehraufwand bei unserer Planung führt.
Wir bieten auch weiterhin Impfungen gegen Covid-19 an. Aktuell verimpfen wir den Impfstoff von BioNTech. Für Grundimmunsierungen den Originalimpfstoff und für Auffrischimpfungen den angepassten Impfstoff (BA1-Omikron-Varinate). Aufgrund fehlender Nachfrage bieten wir derzeit keine Impfungen mit dem Proteinimpfstoff Nuvaxovid an.
Für die Grundimmunisierung werden zwei Impfungen benötigt. Die zweite Impfung wird in einem Abstand von 4 Wochen nach der ersten durchgeführt, eine Auffrischimpfung sollte 6 Monate nach der 2. Impfung durchgeführt werden. Als vollständig geimpft zählt man 14 Tage nach der zweiten Impfung.
Boosterimpfung
Die generelle Empfehlung zur einmaligen Boosterimpfung gilt für alle ab 12 Jahren, deren letzte Impfung der Grundimmunisierung bereits 6 Monate zurückliegt.
Für Personen ab 60 Jahren, Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen, Menschen, die in Pflegeeinrichtungen betreut werden und Menschen mit Vorerkrankungen, mit erhöhtem Risiko für einen schweren Covid-19 Verlauf wird zudem eine 2. Boosterimpfung 6 Monate nach der ersten Boosterimpfung empfohlen.
Bei Personen mit einer Immunschwäche kann die 2. Boosterimpfung auch bereits etwas Fürher nach 3-4 Monaten erwogen werden.
Personal aus medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sollte sich ebenfalls 6 Monate nach der ersten Boosterimpfung erneut boostern lassen.
Die 2. Boosterimpfung wird aktuell nur Personen empfohlen, die bisher nur 3 "immunologische Ereignisse" hatten. Als immunologisches Ereignis zählt eine Impfung aber auch eine Infektion mit dem Virus. Da unser Immunsystem jedoch Zeit zwischen diesen Ereignissen braucht ist es wichtig, dass zwischen den Impfungen die richtigen Abstände eingehalten werden und auch zwischen der Infektion und der Impfung ein gewisser Abstand liegen. Wer also mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten zu einer Impfung an Covid-19 erkrankt, der wurde bereits durch die Infektion geboostert und braucht dann nach aktuellem Stand keine 4. Impfung.
Impfung mit Johnson&Johnson
Die Impfung mit Johnson&Johnson gilt nicht mehr als Einzelimpfung. Hier ist es dringlich empfohlen eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bereits 4 Wochen nach der ersten Impfung zu verabreichen. Diese zählt dann auch erst als Zweitimpfung nicht als Boosterimpfung, eine vollständige Immunisierung liegt dann 14 Tage nach der 2. Impfung vor.
6 Monate nach dieser zweiten Impfung sollte dann ebenfalls eine Boosterimpfung durchgeführt werden.
Impfung mit einem nicht in Europa zugelassenen Coronaimpfstoff
Wer zuvor eine vollständige Grundimmunisierung mit einem der folgenden Impfstoffe erhalten hat (Sputnik V, Covaxin, Covilo oder CoronaVac) muss sich hier in Deutschland nicht mehr neu grundimmunisieren lassen. Studien haben gezeigt, dass eine Boosterimpfung mit einem mRNA-Impfstoff hier einen vergleichbaren Impfschutz bietet wie eine Boosterimpfung nach zwei mRNA-Impfungen. Hier wird also lediglich eine Dosis eines mRNA-Impfstoffes frühestens 6 Monate nach der 2. Impfung benötigt.
Wer mit einem anderen außer den oben genannten Impfstoffen geimpft wurde sollte sich weiterhin für einen vollständigen Impfschutz erneut grundimmunisieren lassen.
Anmelden können Sie sich für die Auffrischimpfung direkt bei uns in der Praxis oder weiterhin über die oben genannte E-Mail-Adresse. Bitte geben Sie bei einer Anfrage per Mail Ihr Alter mit an und wann Ihre letzte Impfung war und ob und wann Sie an Covid-19 erkrankt waren.
E-Mails mit unvollständigen Angaben werden von uns nicht bearbeitet!