Vorsorgevollmacht
Zwei Themen, die uns – auch aufgrund unserer palliativmedizinischen Ausbildung – sehr am Herzen liegen, sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Die Patientenverfügung tritt in genau definierten Situationen in Kraft, in denen man nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel bei schwerer Demenzerkrankung, nach einem Schlaganfall oder auch nach einem schweren Unfall mit Gehirnverletzung. Somit kann jeder für sich bestimmen, welche medizinischen und sonstigen Maßnahmen durchgeführt oder gerade nicht durchgeführt werden sollen, falls die genannten Situationen eintreten sollten.
Die Vorsorgevollmacht hat die Aufgabe, einen nahestehenden Menschen rechtlich bindend damit zu beauftragen, in diesen genannten Situationen (in denen man dies selbst nicht mehr kann) wichtige Entscheidungen zu treffen. Je nach Wunsch des Vollmachtgebers können diese die Bereiche Gesundheitsfürsorge, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten und Vermögen betreffen. Eine weitere Aufgabe des Bevollmächtigten ist es, sich für die Durchsetzung der in der Patientenverfügung geäußerten Festlegungen einzusetzen.
Durch die Vorsorgevollmacht kann man auch in aller Regel die Bestimmung eines Fremdbetreuers umgehen, der sonst durch das Betreuungsgericht eingeschaltet werden müsste, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diese wichtigen Entscheidungen für sich zu treffen.
Wir bieten Ihnen in unserer Praxis eine ausführliche Beratung und auf Wunsch die Ausstellung der Patientenverfügung an. Leider sind diese Beratungsgespräche keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, so dass wir Ihnen diese privat in Rechnung stellen müssen.