E-Rezept
Seit Januar 2024 erhalten gesetzlich Versicherte für Medikamente ein elektronisches Rezept. Dies wird von uns auf einen speziellen Server hochgeladen und kann dann in einer Apotheke (auch Online-Apotheke) abgerufen werden.
Hierfür gibt es drei verschiedene Wege:
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über die Versichertenkarte kann in der Apotheke das Rezept eingesehen und eingelöst werden. Hierfür wird in der Apotheke die Versichertenkarte eingelesen.
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über die App der Gematik (Apple, Google Playstore und App Gallery).
Mehr Infos zur App finden Sie auf der Gematik-Webseite -
über einen von uns ausgedruckten QR-Code. Da das Ausdrucken eines Codes natürlich ein digitales Rezept ad absurdum führt, würden wir diese Version gerne so wenig wie möglich anwenden. Wir behalten uns dies vor für Patient*innen ohne Versichertenkarte oder für Online-Apotheken, falls die App nicht verwendet wird.
Das E-Rezept gilt noch nicht für Privatrezepte, Verbandsmittel oder Hilfsmittelrezepte (z.B. Einlagen, Bandagen, Rollator etc.).
Ein E-Rezept kann von uns erst erstellt werden, wenn wir pro Quartal einmal Ihre Versichertenkarte eingelesen haben.
Da auch das E-Rezept ärztlich unterschrieben (in diesem Falle digital signiert) werden muss, stehen E-Rezepte, die Sie an der Anmeldung, per Mail oder Rezepttelefon bestellen in der Regel nicht direkt zum Einlösen zur Verfügung.